Reform der Grundsteuer: Was sich jetzt ändert

Im vergangenen November hat der Bundestag der geplanten Grundsteuerreform zugestimmt. Weitreichende Anpassungen der Grundbesitzwerte, Steuermesszahlen und Hebesätze sollen dafür sorgen, dass die Grundsteuereinnahmen künftig gerechter verteilt werden. Was die Reform im Einzelnen für Eigentümer und Mieter bedeutet, haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst. Ausführliche Informationen zu diesem Thema haben wir zudem in unserem Ratgeber zur Grundsteuerreform für Sie aufgeführt. 

(Stand Mai 2020)

Hamburg - Die Reform der Grundsteuer kommt: Alles zu den Änderung von Einheitswerten✓ Hebesätzen✓ und der Berechnung der Grundsteuer✓

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer, die auf das Eigentum von Immobilien und Grundstücken erhoben wird und einmal jährlich fällig wird. Unterschieden wird hierbei zwischen der Grundsteuer A für agrarische Grundstücke der Forst- und Landwirtschaft und der Grundsteuer B für bebaute Grundstücke. Mit der Reform wird zudem die Grundsteuer C eingeführt, durch die die Kommunen Grundstücke mit erhöhten Hebesätzen besteuern dürfen, um Spekulationen mit bebaubaren aber ungenutzten Flächen zu verhindern.  

Warum ändert sich die Grundsteuer?

Zentrale Änderungen sieht die Reform vor allem im Bereich der Grundbesitzwerte (bzw. Einheitswerte) der Immobilien und Grundstücke vor: Diese basieren aktuell noch auf Daten aus den Jahren 1935 (neue Bundesländer) bzw. 1964 (alte Bundesländer). Da sich die Immobilienpreise in Deutschland seit dieser Zeit allerdings höchst unterschiedlich entwickelt haben, kann dies dazu führen, dass gleichartige Grundstücke unterschiedlich hoch besteuert werden. Dies widerspricht allerdings dem Gleichbehandlungsgesetz und ist somit verfassungswidrig. Aus diesem Grund wurde für die Reform der Grundsteuer gestimmt. Ziel der Reform ist es nicht, die Einnahmen durch die Grundsteuer zu erhöhen – aus diesem Grund wird die Steuermesszahl auf ein Zehntel des bisherigen Werts reduziert und die Kommunen erhalten die Möglichkeit, die Hebesätze anzupassen. Im Kern sieht die Reform also eine gerechtere Umverteilung der bisherigen Grundsteuern vor. 

Änderungen für Eigentümer

Die Neubewertung der Grundbesitzwerte stellt einen erheblichen Aufwand für die Gutachter der Kommunen dar. Deshalb haben die Gemeinden nun bis 2025 Zeit, die Einheitswerte neu festzulegen. Privateigentümer von Immobilien müssen die neue Grundsteuer dann ab dem 1. Januar 2025 entrichten. Ob die Grundsteuer für ein Objekt steigt oder sinkt, hängt jedoch immer vom individuellen Fall und der Höhe des bisherigen Einheitswertes ab. Eigentümer, deren bisherige Grundsteuer vergleichsweise niedrig war, müssen allerdings damit rechnen, in Zukunft mehr zahlen zu müssen. 

Änderungen für Mieter

Auch für Mieter sind die Änderungen bei der Grundsteuer ein wichtiges Thema. Vermieter haben nämlich die Möglichkeit, die für ihr Eigentum zu entrichtende Grundsteuer in Form von Nebenkosten auf die Mieter umzulegen. Wie hoch der Anteil des Mieters an der Grundsteuer ist, hängt in der Regel von der Wohnfläche des gemieteten Objekts ab. Die Grundsteuerreform wird sich somit in vielen Fällen wohl auch auf die Mietnebenkosten in Deutschland auswirken. 

Berechnung der Grundsteuer

Um die Grundsteuer für eine Immobilie bzw. ein Grundstück zu berechnen, werden drei Faktoren hinzugezogen: der Einheitswert, die Grundsteuermesszahl und der Hebesatz. Diese werden miteinander multipliziert:

Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = jährliche Grundsteuer

Die Reform ändert an dieser Formel nichts. Wie hoch die Grundsteuermesszahlen ausfallen, welche Hebesätze existieren und Beispielrechnungen finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Grundsteuer berechnen

Kontaktieren Sie uns jetzt

Engel & Völkers Blog
E-Mail
Zurück
Kontakt
Tragen Sie hier Ihre Kontaktdaten ein
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns umgehend um Ihr Anliegen kümmern und uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Ihr Engel & Völkers Team

Welche Daten im Einzelnen gespeichert werden und wer Zugriff auf diese hat, erfahren Sie hier. 
Ich stimme der Speicherung und Nutzung meiner Daten laut Datenschutzerklärung zu und bin mit der Verarbeitung meiner Daten innerhalb der Engel & Völkers Gruppe für die Beantwortung meiner Kontakt- oder Informationsanfrage einverstanden. 
Meine Einwilligungen kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen.

Absenden

Folgen Sie uns auf Social Media

Array
(
[EUNDV] => Array
(
[67d842e2b887a402186a2820b1713d693dd854a5_csrf_offer-form] => MTM5MjE5NzU3NkJ4d29xancwTDVhZWFIRzEycXAxcW9SdElHdVBqMTdV
[67d842e2b887a402186a2820b1713d693dd854a5_csrf_contact-form] => MTM5MjE5NzU3NnlHcUR0Y2VlTXVPUndLMHZkMW9zMnRmRlgxaUcwaFVG
)
)