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Die bezugsfreie 2-Zimmer Wohnung befindet sich im 2. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses, welches im Jahre 1972 in massiver Bauweise errichtet wurde. Viel Platz zum Wohlfühlen und eine funktionelle Raumaufteilung bietet Ihnen die lichtdurchflutete Wohnfläche mit ca. 60 m². Beim Betreten der Wohnung gelangt man zunächst in einen Flur, von dem die Küche, das Wohnzimmer und das Badezimmer abgehen. Rechterhand des Flurs befindet sich das Schlafzimmer. Die Zimmer sowie der Flur sind mit Parkett Böden ausgelegt worden und die Fliesen in der Küche und im Badezimmer wurden 2005 erneuert. Auf dem nach Süd-Westen ausgerichteten Balkon gelangt man über das Wohnzimmer und genießt die Sonne bis in die Abendstunden. Geheizt wird die Immobilie mit einer Ölheizung aus dem Jahre 2003 und das Wasser wird über einen Durchlauferhitzer auf Ihre gewünschte Temperatur erwärmt. Für mehr Stauraum sorgt das dazugehörige Kellerabteil mit ca. 5 m² Nutzfläche und ein Gemeinschaftsfahrradraum.
Umgeben von hohen Sträuchern und Bäumen blickt man von dem nach Westen ausgerichteten Balkon zum Alten Dorfanger und seiner historischen Kirche von Wittenau. Hier wohnt man ruhig, naturnah und trotzdem sehr zentral. In der unmittelbaren Umgebung befinden sich das Rathaus Reinickendorf und damit verbundenen gute Anbindung an den ÖPNV. Die S- und U-Bahnhof Station (Wittenau Wilhelmsruher Damm, Rathaus Reinickendorf) sind fußläufig in wenigen Minuten zu erreichen. Für den täglichen Bedarf sind Supermärkte, Geschäfte und ein Ärztezentrum nur wenige Minuten entfernt. Weiterhin findet man zahlreiche Möglichkeiten für eine attraktive Freizeitgestaltung in der Nähe.
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils 3,57% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.