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Diese schöne 2-Zimmer-Wohnung befindet sich im Erdgeschoss einer gepflegten Wohnanlage im ruhigen Ortsteil von Verden Dauelsen.
Sie bietet ca. 50 m² Wohnfläche verteilt auf ein Schlafzimmer, ein großzügiges und lichtdurchflutetes Wohnzimmer mit Essbereich sowie einen, vom Wohnzimmer erreichbaren, ca. 4 m² großen Süd-Balkon. Die Küche ist mit einer Einbauküche ausgestattet und vom Flur aus haben Sie Zugang zu einem praktischen Abstellraum, dessen Nutzung sich auch als Garderobenbereich anbieten würde. Das Duschbad befindet sich in einem einfachen Zustand und Bedarf einer Sanierung.
Darüber hinaus gehört zu dieser schönen Eigentumswohnung ein separater, ca. 8 m² großer Kellerraum sowie die Möglichkeit der Nutzung des gemeinschaftlichen Wasch- und des Trockenraumes und Fahrradkellers mit eigenem Zugang.
Zur Zeit ist die Wohnung leerstehend.
Das monatliche Hausgeld beträgt 160 €.
Dieser Wohnung ist ein fester PKW-Stellplatz zugeordnet.
In 2022 wurde eine neue Gas Brennwerttherme mit Warmwasserspeicher der Marke "Brötje" eingebaut und für das Jahr 2024 wurde auf der letzten Eigentümerversammlung die Sanierung der Balkone beschlossen.
Die Wohnung liegt im Verdener Stadtteil Dauelsen. Nicht weit entfernt befindet sich die Grundschule am Sachsenhain sowie diverse Einkaufsmöglichkeiten. Weiterführende Schulen sind ebenfalls gut erreichbar. Die Fahrtzeit zur Autobahn A27 mit der Anschlussstelle Verden-Nord beträgt ca. drei Minuten, so dass Bremen in ca. 35 Minuten und Hannover in ca. 50 Minuten zu erreichen sind. Die Verdener Innenstadt mit ihrer sehr guten Infrastruktur ist nur ca. 3 km entfernt. Die nähere Umgebung bietet sehr viele Ausflugsmöglichkeiten, sowohl für ausgedehnte Spaziergänge als auch für Radtouren in die Natur.
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % auf den Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. […] Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.