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Baugrundstück in Historischer Lage

Grundstück, Kauf | Deutschland, Sachsen-Anhalt, Saalekreis
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Besonderheiten dieses Grundstücks

Willkommen zu einer einzigartigen Gelegenheit, in der ehemaligen Komturei der Tempelritter in Mücheln Ihr Traumhaus zu verwirklichen. Wir bieten Ihnen ein außergewöhnliches Baugrundstück von insgesamt ca. 3000 m² an, das vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten bietet. Das Grundstück kann auf Wunsch in verschiedene Varianten geteilt werden, um den individuellen Bedürfnissen und Vorstellungen seiner zukünftigen Besitzer gerecht zu werden.
Das Grundstück ist von historischer Bedeutung und befindet sich inmitten einer faszinierenden Kulisse von geschichtsträchtigen Gebäuden. Besonders hervorzuheben ist die einzige vollständig erhaltene Templerkapelle in Deutschland, die das Gelände mit einem besonderen Charme umgibt. Die malerische Lage ermöglicht einen unverbaubaren, atemberaubenden Blick über die idyllischen Saalewiesen. Naturverbundene und Erholungssuchende werden hier ihre wahre Freude finden. Die Saale selbst ist nur ca. 5 Minuten Fußweg entfernt.
Das Grundstück erstreckt sich nach Süden ausgerichtet und ist voll erschlossen.

Für diejenigen, die eine kleinere Fläche bevorzugen, stehen folgende Varianten zur Verfügung:

•Grundstücksvariante 1: ca. 900 m²
•Grundstücksvariante 2: ca. 700 m²
•Grundstücksvariante 3: ca. 1600 m²
•Grundstücksvariante 4: ca. 3000 m²

Zwei Architektenentwürfe stehen Ihnen als Inspiration für Ihr neues Zuhause zur Verfügung. Auf einem ehemaligen Wirtschaftsgebäude mit einem historischen Gewölbekeller könnte ein großzügiges Haus mit einer oder sogar zwei Wohneinheiten entstehen. Insgesamt bietet die Planung eine Wohnfläche von ca. 295 m².
Die Wohneinheiten erhalten jeweils eine separate Grundstückszufahrt, um Privatsphäre und Individualität zu gewährleisten.

Fazit: Dieses einzigartige Grundstück in der ehemaligen Komturei der Tempelritter in Mücheln ist eine außergewöhnliche Chance, Ihren Traum vom Eigenheim in historischer Umgebung zu realisieren.


Saalekreis: Lage und Umfeld des Grundstücks

Mücheln ist ein idyllischer Ort, gelegen etwa 1,5 Kilometer von Wettin entfernt, der historischen Stammburg der Wettiner.
Wettin verfügt über verschiedene Einkaufsmöglichkeiten, sodass die Bewohner von Müchelns alle notwendigen Besorgungen in der Nähe erledigen können. Die medizinische Versorgung ist ebenfalls gewährleistet, da Ärzte vor Ort ansässig sind. Familien mit Kindern haben Zugang zu Kindergärten und Schulen, darunter auch das einzige Kunstgymnasium in Sachsen-Anhalt, das Schülern eine spezielle künstlerische Ausbildung bietet.
Kulturell hat Mücheln einiges zu bieten. In der beeindruckenden Templerkapelle und der historischen Nikolaikirche in Wettin finden regelmäßig Konzerte und kulturelle Veranstaltungen statt, die Bewohner und Besucher gleichermaßen begeistern.
Was die Verkehrsanbindung betrifft, ist Mücheln sehr gut erschlossen. In nur etwa 8 Minuten erreicht man die Auffahrt auf die Autobahn A14, was eine schnelle und bequeme Anbindung an überregionale Verkehrswege ermöglicht. Für Reisen per Flugzeug ist der Flughafen Leipzig/Halle in ungefähr 45 Kilometern Entfernung gut erreichbar, was das Reisen und die Anbindung an internationale Ziele erleichtert.
Die Lage von Mücheln bietet somit eine gelungene Mischung aus historischem Charme, kulturellen Angeboten und guter Verkehrsanbindung, was die Stadt zu einem attraktiven Wohnort macht.


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Email: halle@engelvoelkers.com
Internet: www.engelvoelkers.com

Geschäftsführender Gesellschafter: Ralf Oberänder Handelsregister: Amtsgericht Leipzig
Handelsregisternummer: HRB 35463 Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 244 211 460
Berufsaufsichtsbehörde: Stadt Leipzig, Ordnungsamt/Gewerbeamt, Prager Straße 136, 04317 Leipzig

Erlaubnis gem. § 34c Gewerbeordnung erteilt durch die Stadt Leipzig.

Berufshaftpflichtversicherung:
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Deelbögenkamp 4
22297 Hamburg
Geltungsbereich: weltweit



Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas Anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.
2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns für die hierdurch entstehenden Schäden.
3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.
4. Soweit keine Interessenkollision vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
5. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.
6. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.
7. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.
8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
9. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.
10. Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig

Energie­informationen


Courtagepassus

Der Makler-Vertrag mit uns und/ oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.


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