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Baugrundstück mit toller Aussicht - und großem Baufenster!

Grundstück, Kauf | Deutschland, Bayern, Aschaffenburg
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1.391 m²
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Besonderheiten dieses Grundstücks

Eine schöne Gelegenheit für den privaten Bauherren oder auch Bauträger. Sie suchen für sich privat ein tolles großes Grundstück mit grandioser Aussicht oder Sie benötigen als Bauträger ein Grundstück für ein Mehrparteienhaus?
Dann können wir Ihnen dieses tolle Baugrundstück in Aschaffenburg- Gailbach anbieten. Das Grundstück bietet Ihnen zahlreiche Möglichkeiten, da sich die Bebauung nach § 34 BauGB bestimmt.
Nach Rücksprache mit dem Bauamt, kann nach hinten versetzt in zweiter Reihe gebaut werden (Keller, EG, OG und DG), so dass Sie sich die tolle Aussicht voll und ganz zu Nutzen machen können.
Das maximale Baufenster beträgt 25mx15m.
Es sind sowohl 3 Reihenhäuser als auch gegebenenfalls die Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus darstellbar.
Eine grobe Vorplanung inkl. Stellplatzmöglichkeiten ist vorhanden. Dies ist mit dem Bauamt entsprechend abzustimmen.
Ferner liegt ein Bodengutachten vor, welches eine Bebauung entsprechend zulässt.
Es ist ein Kanalanschluss gelegt. Des Weiteren gibt es einen Gas-und Wasseranschluss auf dem Grundstück. Für Strom ist ein Leerrohr gelegt.
Das angrenzende Haus (Pfaffengrundweg 1) neben dem Baugrundstück bieten wir ebenfalls im Paket mit dem Grundstück an.

Für weitere Informationen und einer Besichtigung vor Ort stehen wir Ihnen von Engel & Völkers Aschaffenburg gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!


Aschaffenburg: Lage und Umfeld des Grundstücks

Das Grundstück liegt in Gailbach mit ca. 1.700 Einwohnern, einem südlichen Stadtteil Aschaffenburgs, an einer nur wenig befahrenden Rundstraße.
Neben Kindergärten und Grundschule (eine Montessorischule ist ebenfalls nicht weit entfernt) finden Sie alle Geschäfte des täglichen Bedarfs in direkter Umgebung. Aschaffenburg, als der zentrale Ort, verfügt über alle weiterführenden Schulen und sehr gute Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten. Kulturell hat das Nizza Bayerns ebenfalls sehr viel zu bieten.
Die hervorragende Verkehrsanbindung an die A3 ins Rhein-Main-Gebiet (ca. 35 Minuten zum internationalen Flughafen mit dem PKW) oder die Stadtbuslinien in die naheliegende Innenstadt machen diese Wohnlage besonders für Familien und Pendler interessant.


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Engel & Völkers Aschaffenburg
  • Dr. Ahner & Freyler Immobilien GmbH
  • Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
  • Andreas Schulz
  • Weißenburger Straße 36
  • 63739 Aschaffenburg
  • Tel.: +49 6021 58 01 480
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Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Weißenburger Straße 36
63739 Aschaffenburg

Telefon: +49 6021 580 14 80
Telefax: + 49 6021 580 14 81
E-Mail: aschaffenburg@engelvoelkers.com

Dr. Ahner & Freyler Immobilien GmbH • Amtsgericht Aschaffenburg
HRB 15085 • Sitz Aschaffenburg

Geschäftsführer: Dr. Björn Ahner, Nadine Freyler

USt-IdNr. DE325500527


Zuständige Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit nach § 34 c GewO:
IHK Aschaffenburg, Kerschensteinerstraße 9, 63741 Aschaffenburg

Verbraucherinformation zur alternativen Streitschlichtung (Art 14 (1) ODR-VO und § 36 VSBG)

Die Internetplattform der Europäischen Union zur Online-Streitbeilegung (sog. „OS-Plattform“) für Verbraucher ist unter dem folgenden Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Energie­informationen


Courtagepassus

Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die Vermittelnden und/oder Nachweisenden, Dr. Ahner & Freyler Immobilien GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragter, erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen.


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