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Exklusives Penthouse nahe der Waitzstraße

Wohnung, Miete | Deutschland, Hamburg, Groß Flottbek
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Ausstattung und Besonderheiten dieser Wohnung

In hervorragender Lage von Groß Flottbek wurde dieses exklusive Mehrfamilenhaus mit fünf Wohnparteien der Firma Grell & Kröncke im Stile der Gründerzeit im Baujahr 2018 errichtet. Die hanseatische Anmutung des Gebäudes mit einer klassischen, roten Klinker-Fassade und akzentuierten Putzelementen, fügt sich hervorragend in die unmittelbare Nachbarschaft ein. Die lichtdurchflutete 5-Zimmer-Penthouse-Wohnung verfügt über einen gut durchdachten Grundriss und erstreckt sich über zwei Etagen. Wie auch das Gebäude ist die Penthouse-Wohnung in hochwertiger Bauqualität erstellt und mit exklusiven Ausstattungsmerkmalen versehen worden. Sämtliche Fenster wurden dreifach verglast, aus Eichenholz gefertigt und entsprechen dem Sicherheitsstandard RC 2 N. Die jeweiligen Wohn- und Schlafräume sind mit einem Echtholzparkettboden, die Bäder mit hochwertigen Fliesenböden ausgestattet. Die Sanitäreinrichtungen der Bäder wurden ebenfalls mit hochwertigen Materialien der Firmen Villeroy & Boch, Friedrich Grohe und Kaldewei ausgestattet. Hervozuheben ist auch die hochwertige, moderne Einbauküche, die mit sämtlichen elektrischen Geräten ausgestattet ist. Die Beheizung der Wohnung erfolgt über eine sparsame Fußbodenheizung. Für die Erwärmung des Wassers steht eine energieeffiziente Solaranlage zur Verfügung. Für ein gesundes und angenehmes Raumklima ist das Gebäude mit einer kontrollierten Be- und Entlüftungsanlage versehen. Mittels eines Fahrstuhls, welcher direkt in die Wohnung führt, erreichen Sie die einzelnen Wohnebenen sowie den Keller des Gebäudes, in dem Ihnen ein Abstellraum sowie zwei Stellplätze für jeweils 100,00 EUR/Monat zur Verfügung stehen. Überzeugen Sie sich selbst von dieser einzigartigen Immobilie. Wir freuen uns auf Ihre Besichtigungsanfrage!


Groß Flottbek: Lage und Umfeld dieser Immobilie

Der Müllenhoffweg befindet sich nahe der lebendigen Waitzstraße im beliebten Hamburger Stadtteil Groß Flottbek. In der unmittelbaren Umgebung finden Sie hier zahlreiche Cafés, Restaurants, Ärzte aller Fachrichtungen, Boutiquen und alle Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Verschiedene Schulzweige und Kindergärten, die internationale Schule sowie Tennis-, Golf- und Hockeyclubs befinden sich teilweise in fußläufiger Entfernung. Die gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel ist ebenfalls hervorzuheben: In nur wenigen Gehminuten gelangen Sie zum S-Bahnhof Othmarschen, wo Sie die Linie S1 innerhalb von 15 Minuten in die Innenstadt bringt. Auch verschiedene Buslinien sind in fünf Minuten fußläufig zu erreichen. Mit dem Auto gelangen Sie innerhalb von 20 Minuten in die City. Der Hamburger Westen zeichnet sich insgesamt durch seine Vielseitigkeit und begehrte Wohnlage aus. Die beliebte Wohngegend Groß Flottbek ist geprägt von alten Stadtvillen, vielfältiger Gastronomie, schönen Grünanlagen und überzeugt zudem durch die Nähe zur Elbe. Für ausgedehnte Spaziergänge bieten sich neben dem Elbufer von Övelgönne bis nach Blankenese auch der schönste Hamburger Park, der Jenischpark, mit seinem alten Baumbestand oder der nahe gelegene Botanische Garten an. Die Vorteile der angrenzenden Stadtteile bieten viel Abwechslung - schnell ist man im grünen Blankenese, wo man die Ruhe genießen kann oder Richtung Innenstadt im bunten Ottensen, wo zahlreiche Ausgehmöglichkeiten warten. Über die A7, die in wenigen Minuten mit dem PKW erreicht ist, gelangen Sie schnell raus aus Hamburg.


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Engel & Völkers Hamburg Elbe MC
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  • Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
  • Isabelle Pieper
  • Vancouverstraße 2a
  • 20457 Hamburg
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Vancouverstraße 2a
D-20457 Hamburg
Tel.: +49 40 98 76 35 333
E-Mail: elbe@engelvoelkers.com
USt-ID-Nr.: DE 211114704
Handelsregisternr.: HRB 76917 Amtsgericht Hamburg
Geschäftsführung: Till-Fabian Zalewski, Phillip Niemann
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH, Hamburg
Erlaubnis nach § 34c GewO:
Aufsichtsbehörde: Bezirksamt Hamburg-Mitte Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht und Marktwesen, Klosterwall 2- Block A, 20095 Hamburg, Telefon: +49 40 42854-4705 Telefon: +49 40 42854-4720, Fax: +49 404279-08070,
Email: Gewerberegister@hamburgmitte.hamburg.de
Berufsrechtliche Regelung:
§ 34c Gewerbeordnung: Die berufsrechtliche Regelung kann über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Webseite www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Redaktionelle Verantwortlichkeit nach § 55 Abs. 2 RStV:
Lena Soyke, Vancouverstraße 2a, D-20457 Hamburg
Verbraucherinformationen zur alternativen Streitschlichtung (Art 14 (1) ODR-VO) und § 36 VSBG
Die Internetplattform der Europäischen Union zur Online-Streitbeilegung (sog. „OS-Plattform“) für Verbraucher ist unter dem folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.


Allgemeine Geschäftsbedingungen ​

1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.

2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns für die hierdurch entstehenden Schäden.

3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.

4. Soweit keine Interessenkollision vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

5. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.

6. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.

7. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.

8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.

9. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

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