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Stilvoll und Stadtnah: Modernes 2-Zimmer Apartment mit Tiefgarage

Wohnung, Miete | Deutschland, Baden-Württemberg, Ravensburg, Ravensburg
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Ausstattung und Besonderheiten dieser Wohnung

Diese stilvolle 2-Zimmer Wohnung befindet sich im Hochparterre einer gepflegten Wohnanlage, die im Jahr 1998 erbaut wurde. Die Erdgeschosswohnung beeindruckt mit einer durchdachten Raumaufteilung und einer großzügigen Wohnfläche von ca. 55m².

Ausstattung:
• Ein Highlight dieser Wohnung ist der hochwertige Parkettboden,
der den Räumen eine warme und einladende Atmosphäre verleiht.
• Große Fensterflächen sorgen für eine optimale Belichtung und
schaffen ein helles Ambiente.
• Der offene Wohn- und Essbereich gewährt Zugang zu einer kleinen
Terrasse mit der Möglichkeit zur Gartennutzung, die entspannte
Stunden im Freien verspricht.
• Die moderne Einbauküche bietet alle Annehmlichkeiten für das
Zubereiten kulinarischer Köstlichkeiten.
• Das Badezimmer ist zeitlos mit einer komfortablen Badewanne
ausgestattet und erhält durch ein Tageslichtfenster eine
angenehme Helligkeit.
Besondere Merkmale:
• Die Wohnung überzeugt durch ihre äußerst stadtnahe Lage, die
sämtliche Annehmlichkeiten des urbanen Lebens in greifbare Nähe
rückt.
• Ein Tiefgaragenstellplatz bietet bequemen Schutz für Ihr Fahrzeug.
Die monatliche Miete für den Tiefgaragenstellplatz beträgt 50,-
Euro/Monat.
• Ein geräumiger Kellerraum komplettiert dieses attraktive Angebot
und schafft zusätzlichen Stauraum.

Diese 2-Zimmer Wohnung im Hochparterre vereint modernes Wohnen mit gehobener Ausstattung und besticht durch ihre stadtnahe Lage. Der hochwertige Parkettboden verleiht der Wohnung eine besondere Note. Ein Tiefgaragenstellplatz und ein Kellerraum bieten zusätzlichen Komfort - Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!


Der Grundriss dieser Immobilie


Ravensburg: Lage und Umfeld dieser Immobilie

Die 2-Zimmer Wohnung in der Freiherr-vom-Stein-Straße, 88212 Ravensburg, befindet sich in einer äußerst attraktiven Lage. Die ruhige Wohnstraße liegt in einem gut etablierten Wohnviertel, das durch seine angenehme Atmosphäre und die Nähe zur Natur besticht.
Die umliegende Umgebung zeichnet sich durch eine harmonische Mischung aus gepflegten Wohnanlagen und grünen Freiflächen aus. In unmittelbarer Nähe der Wohnung finden sich diverse Einkaufsmöglichkeiten, darunter Supermärkte und Fachgeschäfte. Auch gastronomische Angebote, von gemütlichen Cafés bis hin zu Restaurants, sind bequem erreichbar.

Für Erholungssuchende bietet die Nähe zur Natur ideale Bedingungen. Der nahegelegene Park und die umliegenden Grünflächen laden zu entspannten Spaziergängen, Radtouren oder Picknicks ein. Zudem befindet sich ein Spielplatz in der Nähe, der besonders für Familien mit Kindern attraktiv ist.
Die verkehrstechnische Anbindung ist ausgezeichnet. Eine Bushaltestelle befindet sich in unmittelbarer Nähe, von der aus regelmäßige Verbindungen in die Innenstadt von Ravensburg sowie zu weiteren Zielen in der Umgebung bestehen. Die Autobahnauffahrt ist nur wenige Fahrminuten entfernt, was eine schnelle Anbindung an das überregionale Straßennetz gewährleistet.
Insgesamt besticht die Freiherr-vom-Stein-Straße durch ihre ruhige und dennoch gut angebundene Lage, die eine hohe Lebensqualität verspricht.


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Engel & Völkers Ravensburg
  • E u. V Immobilien Bernd Stölzle
  • Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
  • Sabrina Triebe
  • Kirchstrasse 9
  • 88212 Ravensburg
  • Tel.: +49751 355 59 80
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E u. V Immobilien
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH

Kirchstraße 9
88212 Ravensburg
Tel.: +49 751 3555980
Fax: +49 751 35559820
Internet: www.engelvoelkers.com/ravensburg

Geschäftsinhaber: Bernd Stölzle
Berufsaufsichtsbehörde im Sinne von § 34 c GewO:
Landratsamt 88212 Ravensburg

Steuernummer: 77487/11350
UStIdNr. DE257592119
Finanzamt Ravensburg
Amtsgericht Ravensburg

Es besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der ERGO Versicherung AG, Berlin.

Online-Streitbeilegung: http://ec.euorpa.eu/consumers/odr
Mail an: Ravensburg@engelvoelkers.com


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch Vereinbarung in Textform zustande. Ergibt sich nicht aus abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag mit dem Verkäufer oder Vermieter eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von vier Wochen vor Vertragsende schriftlich oder in Textform gekündigt hat.
2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die hierdurch entstehenden Schäden.
3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keine Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.
4. Soweit keine Interessenkollision oder ein gesetzlicher Ausschluss vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
5. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Miet-, Pacht oder ähnlicher Nutzungsvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch dem Grunde nach nicht, sofern nicht ein gesetzlicher Ausschluss vorliegt. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.
6. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.
7. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.
8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
9. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.
10. Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Energie­informationen


Hinweise

Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Im
Übrigen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Irrtum vorbehalten.



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