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Maisonette-Gartenwohnung in Bestlage von Nienstedten

Wohnung, Kauf | Deutschland, Hamburg, Elbe, Nienstedten
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2.995.000 EUR
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239 m²
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Ausstattung und Besonderheiten dieser Wohnung

Das helle und sehr großzügig gestaltete Erdgeschoss der
Maisonette-Gartenwohnung präsentiert sich durch einen offen
gestalteten, zweigeschossigen Eingangsbereich. Der ruhige,
schöne Garten wird über den geräumigen Wohn-/Essbereich mit
offener Küche erreicht. Die beiden sonnenausgerichteten
Terrassen wurden ohne direkten Nachbarschaftsbezug geplant,
somit wird die Privatsphäre innerhalb des Gartens gewahrt. Das
Erdgeschoss bietet einen privaten Bereich mit einem Schlafzimmer, welches durch das begehbare Ankleidezimmer erreicht wird, und einem Bad en Suite. Ein Arbeitszimmer und ein Gäste-WC sind ebenfalls vorhanden. Im Obergeschoss befinden sich drei Schlafzimmer und zwei Duschbäder mit ausreichend Platz für die Familie. Ein Highlight bietet der eingebaute Wäscheschacht für die komfortable Nutzung im Alltag. Auch die Möglichkeit eines Saunaanschlusses ist eine zusätzliche Besonderheit. Ausreichend Stauraum bietet der separate Abstellraum. Besonders hervorzuheben ist, dass die Tiefgarage und die Kellerräume durch einen privaten Treppenhausbereich direkt mit der Wohnung verbunden sind.

Auf einen Blick:

- Direkter Zugang von der Tiefgarage in das Penthouse
- Sonnenausgerichtete, große Dachterrasse
- Alle Fenster erfüllen die höchsten energetischen Anforderungen
- Bodentiefe Holz-Aluminiumfenster in Bronzefarben
- Deckenhöhe von ca. 2,70 m - 2,75 m
- Eichenparkett im englischen Verband oder Fischgrätverband
- Feinsteinzeugfliesen in Natursteinoptik in Küche, Eingangsbereich, Abstellraum und Bad
- Bad- und Sanitärobjekte von Kaldewei und Duravit
- Passende bronzefarbenen Armaturen von Herzbach in den Bädern
- Geschmackvoller Waschtischunterbau in den Bädern
- Heizung wird über eine Wärmepumpe und eine Photovoltaikanlagen geregelt
- Gaskaminanschluss
- Vorrüstung für eine Alarmanlage
- Gegensprechanlage mit Kamera
- Tiefgaragenstellplätze mit Vorrüstung für E-Auto-Ladestation, je 50.000 EUR


Mehr zu diesem Neubauprojekt

Diese Immobilie ist Teil eines Neubauprojekts. Erfahren Sie hier mehr über dieses Bauvorhaben.


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E+V Hamburg Immobilien GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH, Hamburg


Stadthausbrücke 5
D - 20355 Hamburg
Telefon: +49(0)40 360 99 69 0
Fax: +49(0)40 360 99 69 29
Email: Hamburg.Projekte@engelvolkers.com


Geschäftsführer:
Philip Bonhoeffer, Niclas Gyllensvärd, Mathias Rumpf


Handelregister HR B 102450 - Hamburg
Steuernummer: 48/719/00154
Ust-ID-Nr.: DE256517252


Aufsichtbehörde:
FHH Bezirksamt Mitte
Verbraucherschutzamt Abteilung für
Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten
Klosterwall 2
D- 20095 Hamburg
Telefon 040-428544705


Haftpflichtversicherung:
Allianz Versicherungs AG
An den Treptowers 3
D- 12435 Berlin


Haftpflichtversicherung:
Allianz Versicherungs AG
An den Treptowers 3
D- 12435 Berlin

Verbraucherinformationen zur alternativen Streitschlichtung (Art 14 (1) ODR VO und § 36 VSBG) Die Internetplattform der Europäischen Union zur Online-Streitbeilegung (sog. „OS -Plattform“) für Verbraucher ist unter dem folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.


Der Dienst auf www.engelvoelkers.com wird bereitgestellt von:

Engel & Völkers AG
Vancouverstraße 2a
20457 Hamburg


Fotos: https://stock.adobe.com/de/


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch Vereinbarung in Textform zustande. Ergibt sich nicht aus abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, läuft der Vertrag mit dem Kaufinteressenten bzw. Mietinteressenten unbefristet und der Vertrag mit dem Verkäufer oder Vermieter sechs Monate. Dieser verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von vier Wochen vor Vertragsende schriftlich oder in Textform gekündigt hat.

2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns gegenüber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die hierdurch entstehenden Schäden.

3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keine Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.

4. Soweit keine Interessenkollision oder ein gesetzlicher Ausschluss vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

5. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Miet-, Pacht oder ähnlicher Nutzungsvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch dem Grunde nach nicht, sofern nicht ein gesetzlicher Ausschluss vorliegt. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.

6. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.


7. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.

8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.

9. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

10. Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Energie­informationen


Courtagepassus

Die vom Käufer und Verkäufer an uns zu zahlende Courtage in Höhe von jeweils 3,00 % inkl. Umsatzsteuer auf den Kaufpreis ist mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages (notarieller Vertragsabschluss) verdient und fällig. Käufer und Verkäufer schulden die Courtage aufgrund separater Vereinbarungen in Textform in gleicher Höhe. Die Vermittelnden und/oder Nachweisenden, E+V Hamburg Immobilien GmbH (Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragter, erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer und dem Verkäufer. Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit. Die Weitergabe dieses Exposés an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls
Courtage- bzw. Schadensersatzansprüche aus. Die Grund erwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten sind vom Käufer zu tragen. Im Übrigen gelten die beigefügten allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der E+V Hamburg Immobilien GmbH. Hinweise, wie Engel & Völkers Daten verarbeitet, finden Sie unter www.engelvoelkers.com/hamburg/projekte/datenschutz.


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