So gelingt der Hausverkauf


Wenn Sie jetzt oder später Ihr Haus verkaufen möchten, erhalten Sie in unserem Ratgeber alle wichtigen Informationen

So gelingt der Hausverkauf


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Haus verkaufen

Sie möchten Ihr Haus verkaufen und denken darüber nach, die Sache selbst in die Hand zu nehmen? Auf dieser Seite erfahren Sie, was Sie beim Hausverkauf beachten sollten – und können danach beurteilen, ob Sie es tatsächlich selbst machen wollen oder doch Verkaufsexperten heranziehen.

Das Wichtigste in Kürze

Lohnt sich der Verkauf meines Hauses derzeit, sofern ich die Wahl habe?
Die bevorstehende Energiekrise, Inflation und Zinsanpassungen animieren Käuferinnen und Käufer zur Vorsicht; dennoch können nach wie vor sehr gute Verkaufspreise erzielt werden.

Haus verkaufen in Eigenregie oder doch mit Immobilienmakler?
Mit einer Immobilienmaklerin oder einem Immobilienmakler reduzieren Sie Ihren Aufwand enorm – dafür fällt die sogenannte Maklercourtage an, die Sie sich mit dem Käufer oder der Käuferin hälftig teilen. Wer den Verkauf trotz des Zeitaufwands selbst in die Hand nehmen möchte, muss üblicherweise auch mit vierstelligen Kosten rechnen sowie gerade in diesen Zeiten eine standfeste, souveräne Verkaufsposition einnehmen.

Wie ermittle ich den Wert meines Hauses?
Der Wert einer Immobilie setzt sich aus diversen Faktoren zusammen. Öffentlich einsehbare Preisverzeichnisse oder vergleichbare Inserate lassen nur einen eingeschränkte Wertermittlung zu. Besser ist ein extern erstelltes und individualisiertes Gutachten oder die Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler oder einer -maklerin.

Wie lange dauert der private Hausverkauf normalerweise?
In der Regel sind es 1 bis 6 Monate – vereinzelt, besonders in weniger nachgefragten Lagen, kann es sich auch länger hinziehen.

Muss ich Steuern auf den Verkaufserlös zahlen?
Wenn Sie Ihr Haus immer oder mindestens im Verkaufsjahr sowie den zwei Jahren davor selbst bewohnt haben oder es mindestens zehn Jahre besitzen, fallen keine Steuern an. Anderenfalls würde Spekulationssteuer anfallen, die sich am Einkommensteuersatz orientiert. Einkommensteuer selbst fällt nie an.


Verkaufspreis: Ideal.
Dauer: Überraschend kurz.
Aufwand: Im Grunde keiner.

Sie möchten einen Hausverkauf mit Sicherheit, Klarheit und Perspektive? Wenden Sie sich an die erfahrenen Maklerinnen und Makler von Engel & Völkers.

Verkaufspreis

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Engel & Völkers steht schon seit mehreren Dekaden für außergewöhnliche Beratungsqualität sowie eine tiefe Marktkenntnis, Kompetenz und Leidenschaft. Überzeugen Sie sich in einem ersten kostenfreien Kennenlerngespräch:

Marktbarometer: Lohnt sich der Hausverkauf 2022 / 2023?

Unsicher, ob Sie verkaufen sollen?

Trotz der geopolitischen Lage, Inflation und den wieder höheren Leitzinsen kann sich der Hausverkauf weiterhin lohnen – jedoch u.U. nicht mehr mit den Rekord-Verkaufspreisen wie noch vor zwei bis drei Jahren.

Während der Häusermarkt in den letzten Jahren bekanntermaßen boomte, haben wir es im Jahr 2022 und voraussichtlich auch 2023 mit Jahren der Vorsicht und des Zurückhaltens zu tun. Der Ukraine-Krieg, die ins Haus stehende Energiekrise und die hohe Inflation rufen große Unsicherheit hervor. Um der Inflation wiederum gegenzusteuern, erhöht die Europäische Zentralbank derzeit die Leitzinsen, was dazu führt, dass neu abgeschlossene Haus-Finanzierungen sowie Anschlussfinanzierungen wieder teurer und weniger attraktiv werden. Dem gegenüber steht jedoch der marktfördernde Aspekt, dass Immobilien als krisensichere Anlage gelten. Das könnte jetzt diejenigen auf den Plan rufen, die ohnehin schon länger darüber nachdachten, ein Haus anzuschaffen, und die eine der letzten zinstechnisch überschaubaren Finanzierungen abschließen.

Je nachdem, seit wann Sie Ihr Haus besitzen, sind also trotz der kritischen Ausgangssituation noch ordentliche Verkaufschancen und auch Gewinne denkbar. Seit 2010 – als die Leitzinsen infolge der vorigen wirtschaftlichen Geschehnisse gesenkt wurden – traf eine immer größer werdende Nachfrage seitens der Käuferschaft auf ein sehr limitiertes Angebot an Häusern und Immobilien. Vor allem in Ballungsräumen. Das ließ die Preise bekanntermaßen emporschnellen.

Die sich jetzt ändernde allgemeine Ausgangslage sorgt nicht dafür, dass ab sofort die Nachfrage wegfällt. Es ist allerdings noch wichtiger, realistisch zu kalkulieren, das Haus professionell zu vermarkten und in Verhandlungen mit Interessenten angesichts möglicher Krisen-Argumente nicht einzuknicken. Wenn Sie darüber nachdenken, Ihr Haus in Eigenregie zu verkaufen, ist das mit der wichtigste Punkt, den Sie dahingehend beachten sollten.

Wie sich die Ausgangssituation konkret weiterentwickeln wird, ist bis dato ungewiss. Jedoch rechnet etwa das Ifo-Wirtschaftsinstitut in der näheren Zukunft mit einem nur noch schwachen Wirtschaftswachstum bis hin sogar zu einer leichten Rezession. Was die Inflation betrifft geht die Europäische Zentralbank davon aus, dass auch das nächste Jahr herausfordernd wird. Wie sich die geopolitische und alltagspreisliche Lage entwickeln, bleibt abzuwarten.

All diese Faktoren werden sich auch weiter auf den Häusermarkt auswirken – wie stark jedoch, ist natürlich auch für uns bei Engel & Völkers schwer einzuschätzen. Lassen Sie sich, sofern Sie jetzt verkaufen wollen oder müssen, nicht abschrecken. Wer Zeit hat, kann sich die Zeit nehmen, um die Lage weiterhin zu beobachten und folglich den richtigen Verkaufszeitpunkt zu finden.

Sie möchten den Verkauf Ihres Hauses in verlässliche Hände legen?

Gerade in holprigen Zeiten wie diesen können echte Verkaufsexpertinnen und -Experten helfen, große Ziele zu erreichen und Wünsche zu erfüllen. Wir bei Engel & Völkers sind nur eine E-Mail oder einen Anruf entfernt.

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Ablauf: Hausverkauf in 3 Phasen (Kurzüberblick)

1.

Vorbereitende Phase

  • Ziele definieren (z.B. Dauer, Erlös, …)
  • Realistischen Wert des Hauses ermitteln
  • Angebotspreis & Verkaufsstrategie / Verhandlungsspielraum definieren
  • Erforderliche Dokumente beschaffen
2.

Vermarktende Phase

  • Professionelle Fotos machen
  • Aussagekräftige Texte schreiben
  • Umfassendes Exposé zusammenstellen
  • Vermarktungsportale aussuchen & Inserate erstellen
  • Angebot auch auf anderen Wegen bekanntmachen
  • Nachrichten managen & Fragen beantworten
  • Ernsthaft interessierte Käuferinnen / Käufer aussieben
  • Besichtigungstermine vereinbaren, vorbereiten und durchführen
  • Auf alle denkbaren Fragen vorbereiten
  • Letztendlichen Verkaufspreis verhandeln
3.

Abschlussphase

  • Notartermin vereinbaren lassen & Vertragsentwurf prüfen
  • Eventuell Reservierungsvereinbarung aufsetzen
  • Übergabe vorbereiten & Zahlung abwarten
  • Übergabe

Schritt 1: Ziele definieren

Setzen Sie sich vor dem Hausverkauf Ziele, aus denen sich nachfolgend die Verkaufsstrategie ableiten wird. Formulieren Sie insbesondere, in welchem Zeitraum Sie verkauft haben möchten und wie hoch der Erlös sein soll. Machen Sie sich auch Gedanken darüber, wie schnell Sie die Immobilie Ihrer Ansicht nach verkaufen würden und ob Sie die Zeit und Motivation haben, den kompletten Prozess zu durchlaufen, wenn er auch mehrere Monate in Anspruch nimmt.

Schritt 2: Haus bewerten

Gut zu wissen

Mithilfe etwa von aktuellen Inseraten auf Immobilienplattformen oder – falls verfügbar – mit regionalen Preisspiegeln können Sie die Hausbewertung durchaus selbst vornehmen. Beachten Sie jedoch, dass die Datengrundlage sehr grob ist und lediglich Schätzungen zulässt sowie zu Verzerrungen führen kann. Zu einer verlässlichen Wertermittlung führt nur ein individuell erstelltes Gutachten oder die Zusammenarbeit mit einer Maklerin oder einem Makler.

Im späteren Verlauf ein professionelles Exposé zu erstellen oder bei Besichtigungsterminen eine standfeste Position zu vertreten, ist einfach im Vergleich zur Immobilienbewertung ganz am Anfang. Warum? Weil die Bewertung das Fundament des gesamten Verkaufsvorgangs ist und es dafür eine entsprechend solide Datengrundlage braucht. Die Herausforderung besteht darin, dass die entsprechenden Daten nicht vollständig öffentlich einsehbar sind.

Was Ihr Haus wert ist, ergibt sich generell über Faktoren wie:

  • Baujahr und daraus resultierend das Alter des Gebäudes
  • Gebäudeart (z.B. Reihenhaus, Einfamilienhaus, Bungalow, …)
  • Vorgenommene Renovierungen / Modernisierungen
  • Baulicher / optischer Zustand des Gebäudes außen / innen
  • Wohnfläche und Grundstücksgröße
  • Energieverbrauch / Wärmedämmung
  • Ausstattung des Hauses
  • Natürlich die Lage

Um den Wert ermitteln zu können, sollten Sie Ihre Immobilie und Umgebung genauestens kennen. Und dann gilt es, sie mit vergleichbaren, zum Verkauf stehenden Häusern im Umkreis sowie – falls verfügbar – regionalen Preisspiegeln abzugleichen.

Beachten sollten Sie hierbei jedoch, dass die Daten lediglich zur Orientierung dienen: Bei Inseraten anderer Häuser wissen Sie nicht, welche Verkaufsstrategie dahintersteht, und öffentliche Verzeichnisse bilden meist nur Durchschnitte ab. Es ist in Deutschland nicht vorgesehen, jeden Hausverkauf öffentlich mit dem entsprechenden Preis zu dokumentieren. An solche sehr viel präziseren Datengrundlagen kommen Sie nur passiv heran, indem Sie ein bezahltes Gutachten anfertigen lassen oder eine Maklerin oder einen Makler für den Verkauf Ihres Hauses engagieren.

Übrigens: In 26 % der Fälle wird laut einer marktweiten Studie ein höherer Verkaufspreis erzielt als von der Verkäuferin oder dem Verkäufer erwartet. Auch das spricht dafür, dass sich das Engagement eines Maklerunternehmens auszahlen kann.

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So funktioniert’s:

Formularstrecke durchlaufen:

Beschreiben Sie uns Ihr Haus in den einzelnen Schritten und füllen Sie das Formular am Ende aus. Es ist super einfach.

Hausbewertung erhalten:

Die Hausbewertung ist sofort einsehbar und wird Ihnen außerdem per E-Mail zugesandt. Selbstverständlich lässt sich mit dem Assistenten nur ein grober Wert ermitteln – auf Wunsch nehmen unsere Maklerinnen und Makler Kontakt mit Ihnen auf, um vor Ort eine umso präzisere Bewertung zu erstellen.

Schritt 3: Verkaufsstrategie definieren & Angebotspreis ableiten

Gut zu wissen

Der Angebotspreis sollte nicht zu hoch angesetzt sein. Natürlich brauchen Sie einen angemessenen Verhandlungsspielraum und sollten diesen einkalkulieren. Sie sollten jedoch auch beachten, dass sich der Verkauf umso mehr hinziehen kann, je höher der Preis über der Immobilienbewertung liegt.

Das Haus realistisch zu bewerten, ist die eine Sache – daraus im Rahmen der Verkaufsstrategie einen zielführenden Angebotspreis abzuleiten, ist eine andere. Knapp die Hälfte der Hausverkäufe findet in Eigenregie statt. Die meisten Verkäuferinnen und Verkäufer halten sich dabei an die Immobilienbewertung. Oft sind aber auch zwei andere Herangehensweisen erkennbar:

  • Angebotspreis deutlich über der Immobilienbewertung – hoffend, jemanden zu finden, der oder die den höheren Preis bezahlt. „Wenn sich niemand findet, kann ich den Preis immer noch anpassen.“
  • Angebotspreis deutlich unter der Immobilienbewertung – um eine Schar an Interessenten zu locken, die sich im weiteren Verlauf gegenseitig hochbieten.

Beide Strategien können funktionieren – eine Garantie gibt’s jedoch nicht.

Ein zu hoher Angebotspreis führt eher dazu, dass sich der Verkauf hinzieht. Nach außen kann das den Eindruck erwecken, dass etwas nicht stimmt. Wer den Preis tatsächlich anpasst, gibt förmlich zu, dass die Nachfrage gering ist – auch das kann nach außen einen negativen Eindruck erwecken. Das Bieterverfahren kann wiederum zu einem schnelleren Verkauf führen, birgt jedoch auch das Risiko, dass sich nicht genug Interessenten finden und / oder diese sich nicht hochbieten. In der Konsequenz verkaufen Sie das Haus unter Wert und verschenken Chancen. Das Ziel sollte also sein, den Angebotspreis inklusive Verhandlungsspielraum genau dort anzusetzen, wo er mit Ihren Verkaufszielen und der Immobilienbewertung in Balance steht.

Gut zu wissen

Sehr viele Interessenten werden recht früh fragen, ob man am Preis noch etwas machen kann. Kennen Sie Ihren Verhandlungsspielraum und gehen Sie in solchen Situationen nur schrittweise nach unten, statt sofort das tatsächliche Limit zu nennen. Definieren Sie außerdem unterhalb des Angebotspreises Ihre Schmerzensgrenze, um bei Verhandlungen stets souverän und vorbereitet reagieren zu können.

Schritt 4: Dokumente beschaffen

Welche Unterlagen brauchen Sie für den Verkauf Ihres Hauses? Und wo bekommen Sie diese her?

  • Grundbuchauszug (vom Grundbuchamt)
  • Bauplan und Grundrisse mit exakt berechneter Wohn- und Grundstücksfläche (aus den eigenen Bau- oder Kauf-Unterlagen, die Sie im Verlauf des Verkaufs ohnehin komplett bereithalten sollten)
  • Energieausweis / „Bedarfsausweis“ (vom Energiedienstleister, der den Ausweis auch neu erstellen kann, oder aus den eigenen Bau- oder Kauf-Unterlagen, falls seither unverändert); außerdem Betriebskostenaufstellungen
  • Flurkartenauszug (vom Vermessungs- bzw. Katasteramt)
  • Nachweis einer Wohngebäudeversicherung (aus den eigenen Unterlagen)
  • Kopien des Bebauungsplans, Flächennutzungsplans und Baulastenverzeichnisses (von der örtlichen Baubehörde)
  • Letzter Grundsteuerbescheid (aus den eigenen Unterlagen)
  • Unterlagen zur Einliegerwohnung (falls vorhanden)
  • Nachweise über eventuelle Sanierungen / Modernisierungen (aus den eigenen Unterlagen)

Zu Beginn sind vor allem der Grundriss und der Energieausweis wichtig. Der Grundriss spielt im Exposé eine Rolle, um den Interessenten eine Vorstellung von der räumlichen Aufteilung zu geben. Der Energieausweis muss wiederum verpflichtend spätestens bei den Besichtigungen vorgelegt werden, da sonst Bußgelder von bis zu 15.000 Euro drohen. Angesichts der ungewissen Energiesituation kann ein besonders positiver Energieausweis auch schon im Exposé besonders hervorgehoben werden, um die Attraktivität Ihres Hauses zu steigern.

Schritt 5: Exposé erstellen

Gut zu wissen

Das Exposé ist sozusagen das Verkaufsschild Ihres Hauses; das zentrale Dokument, das potenzielle Käuferinnen und Käufer zu einem Besichtigungstermin bewegen soll. Sofern Sie online Inserate schalten, werden Sie von den gängigen Plattformen unterstützt, ein Exposé mit allen wichtigen Angaben, Beschreibungen und Dokumenten zu erstellen. Würden Sie etwa Engel & Völkers beauftragen, Ihr Haus zu verkaufen, ist ein professionelles Exposé einschließlich Fotos aus den richtigen Winkeln im Service inbegriffen.

Was sollte ein ordentliches Exposé beinhalten?

  • Übersicht mit allen relevanten Daten und Kennzahlen
  • Gute raumvermittelnde Fotos von allen Zimmern, Nebenräumen und Nutzflächen sowie hervorzuhebenden Details und Eindrücke von außen – wer es selbst macht: am besten mit einer Weitwinkel-Einstellung und immer aus den Ecken oder aus der Tür in den Raum rein fotografieren
  • Gut erkennbarer Grundriss
  • Beschreibung des Objekts – am besten zielgruppengerecht, d.h. Sie versetzen sich in alle Personen, die das Haus eventuell kaufen könnten, und heben alle Aspekte hervor, die diese Personen interessieren könnten
  • Beschreibung der Ausstattung
  • Beschreibung der Lage – versetzen Sie sich auch hier wieder in die möglichen Zielgruppen und beleuchten Sie z.B. Einkaufsmöglichkeiten, Kitas und Schulen sowie Verkehrsanbindungen aus deren Sicht
  • Energieausweis – entweder pflichtgemäß mit einbinden oder in diesen Zeiten sogar mit vermarkten, wenn das Haus besonders energieeffizient ist
  • Sonstiges

Das Exposé zählt zu den herausforderndsten Aufgaben beim Hausverkauf. Es ist das zentrale Dokument, das potenzielle Käuferinnen und Käufer überzeugen soll. Natürlich kann es auch mit ein paar schnellen Handyaufnahmen sowie schnell verfassten Texten funktionieren – empfehlenswert ist aber, etwas Zeit in das Dokument zu investieren.

Gerade bei höherwertigen Häusern lohnt es sich, eine professionelle Fotografin oder einen Fotografen zu engagieren. Jene Leute beherrschen ihr Equipment und wissen, welche Objektive und Einstellungen sie bei Innenräumen für einen guten Eindruck zu verwenden haben. Außerdem haben sie ein Gespür für verkaufsfördernde Bildsprache und können in der Nachbearbeitung natürliche Akzente setzen, ohne das Bild zu verfälschen. Gute Fotos stützen und untermauern den Wert des Hauses.

Genauso ist es bei den Texten. Jeden Tag werden wir mit ausdruckslosen Faktentexten konfrontiert – wer beim Schreiben des Exposés aber Empathie beweist und das Objekt begehrlich macht, sichert sich Verkaufsvorteile. Machen Sie sich vorher Gedanken, welche Aspekte das Haus auszeichnen und somit eingearbeitet werden sollten. Außerdem sollten Sie überlegen, welche Adjektive auf das Haus und einzelne Räume zutreffen. Das macht Ihren Text bildhafter und vorstellbarer. Das Haus sticht aus der Masse hervor und Interessenten können sich in das Leben in dieser Immobilie hineinversetzen.

Nehmen wir beispielsweise an, dass Sie ein Haus nahe des Bahnhofs mit nur wenig Fahrzeit in die nächste Großstadt verkaufen möchten. Sie könnten in das Exposé trocken hineinschreiben, dass ein Bahnhof in der Nähe ist – ODER Sie schreiben dazu, wie lange man mit dem Auto oder Fahrrad dorthin braucht, wie viele Züge pro Stunde in die Großstadt fahren und wie lange es dauert. Wenn Sie noch ein Level höhersteigen wollen, formulieren Sie eine Conclusio: „Somit ist das Haus ideal für alle geeignet, die ruhig nahe der Großstadt leben und die Stadt dennoch schnell erreichen möchten.“

Bei diesen Aspekten geht es darum, sich zu überlegen, was interessierte Käuferinnen und Käufer im Anschluss an das Exposé recherchieren würden – und das Rechercheergebnis schon einzuarbeiten.

Nehmen Sie heute noch Kontakt zu uns auf.

Geben Sie all die Arbeit ab – und erzielen Sie trotzdem den besten Preis.

Viele Hausbesitzerinnen und -besitzer verkaufen allein, weil sie denken, einen besseren Preis erzielen zu können. Mit den Vorteilen bei Engel & Völkers ist das anders:

  • Immobilienbewertung nicht „Pi-Mal-Daumen“, sondern auf den Punkt
  • Laut Studie bester Verkaufspreis und schnellste Verkaufsabwicklung
  • Kein Stress mit Dokumenten und Behörden – wir kümmern uns darum
  • Exposé mit professionellen Fotos und Texten inklusive

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Schritt 6: Haus vermarkten

Sind die Ziele gesetzt? Ist das Haus bewertet und ein Angebotspreis abgeleitet? Sind alle Dokumente da? Ist das Exposé vorbereitet? Bei viermal „Ja“ geht es im nächsten Schritt in die Vermarktung des Hauses. Bedeutet: Sie schalten Inserate bei den großen Immobilienplattformen und erweitern diese beispielsweise durch Handzettel, Aushänge, Kleinanzeigen oder den Einbezug von Freunden und Nachbarsfreunden, managen außerdem die eingehenden Nachrichten, beantworten Fragen und vereinbaren Besichtigungstermine mit denen, die ernsthaftes Interesse zeigen.

Studien weisen nach, dass in der Verkaufs- und auch der anschließenden Vertragsphase die Emotion des Ärgers und Frusts durchschnittlich zunimmt. Das liegt einerseits vor allem daran, dass die Phasen besonders bei nachgefragten Immobilien viel Zeit verschlingen und dass sich andererseits immer wieder Rückschläge ergeben können. Diese reichen von nicht eingehaltenen Besichtigungsterminen bis hin zu Absprüngen kurz vor der Ziellinie, obwohl der Verkauf quasi schon eingetütet war. Ebenfalls frustrierend ist, wenn die Nachfrage geringer als angenommen ausfällt.

Für die gesamte Vermarktungs- und auch Vertragsphase gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und das Beste aus der eigenen Menschenkenntnis herauszuholen. Versuchen Sie immer schon bei den ersten Nachrichten einzuschätzen, wie ernst die Interessentin oder der Interessent es meint. Fragen Sie danach, wie lange die Personen schon suchen, was die Hintergründe ihrer Suche sind, wie viele Häuser sie bereits angesehen haben oder ob die Finanzierung im Falle eines Vertrags sicher ist. Menschen, die hierauf klare Antworten geben können, meinen es in der Regel ernst. Steigen Sie außerdem früh auf Telefonate statt Nachrichten um, damit eine persönlichere Verbindung entsteht.

Schritt 7: Notartermin vorbereiten & Verkauf abschließen

Gut zu wissen

Das Notarbüro erstellt den Kaufvertrag, lässt allen Beteiligten einen Entwurf zukommen, beurkundet beim Termin den Verkauf und weist die Eigentumsumschreibung an. Sie müssen sich eigentlich um nichts kümmern, außer die Richtigkeit des Vertrags zu prüfen und möglichst sicherzustellen, dass die Kaufpartei nicht im letzten Moment abspringt.

  • Lassen Sie die Käuferin oder den Käufer einen Notar beauftragen, statt sich selbst darum zu kümmern. Der Hintergrund hiervon ist, dass Sie keine Notarkosten zu tragen haben, wenn es zu einem Absprung kommt.
  • Wenn sich der Notartermin noch etwas hinzieht, können Sie mit der Käuferin oder dem Käufer eine Reservierungsvereinbarung + „Pfand“ schließen. Bedeutet: Die Kaufpartei zahlt eine Summe X dafür, dass Sie die Verkaufsaktivitäten einstellen, und erhält die Summe beim Zustandekommen des Vertrags zurück. In vielen Fällen beläuft sich die Gebühr auf 10 % der üblichen Maklercourtage. Beispiel: Kaufpreis 350.000 Euro → Maklercourtage 7,14 % = 24.990 Euro → davon 10 % = 2.499 Euro. Beide Seiten haben durch die Vereinbarung eine Sicherheit – aufgrund der Gebühr sollte es aber persönlich besprochen werden.
  • Es kann passieren, dass der Kaufvertrag nicht zustande kommt oder rückabgewickelt werden muss, weil die Bank die erforderliche Finanzierung versagt. Wenn der Kaufvertrag bereits zustande kam, muss die Notarin oder der Notar bevollmächtigt sein, die Vormerkung im Grundbruch wieder löschen zu lassen. Dass die entsprechende Vollmacht im Kaufvertrag auftaucht, ist Sache der Käuferin oder des Käufers. Sie sollten es jedoch gegenprüfen.
  • Die Zahlung des Kaufpreises läuft mittlerweile meist privat ab und nicht mehr über ein sogenanntes Treuhands-Notaranderkonto. Solch ein Treuhandskonto wird nur noch eingesetzt, sofern ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht oder wenn das Notarbüro konkret dazu angewiesen wurde. Während die Käuferin oder der Käufer die Zahlung unternimmt, bereiten Sie die Übergabe gemäß Vertrag vor. Wenn Sie das Geld erhalten, kann die neue Besitzerin oder der neue Besitzer ins Grundbuch eingetragen werden und die Schlüssel erhalten. Hiermit ist der Verkaufsvorgang abgeschlossen.

Kosten: Was kostet der Hausverkauf?

Bei den Kosten kommt es darauf an, ob Sie eine Immobilienmaklerin oder einen Immobilienmakler engagieren oder tatsächlich in Eigenregie vorgehen. Ersteres würde bezogen auf den Verkaufspreis deutschlandweit die Maklercourtage hervorrufen, die Sie sich mit der Käuferin oder dem Käufer hälftig teilen. Darüber hinaus fallen normalerweise keine weiteren Kosten an. Wenn Sie sich selbst um den Verkauf kümmern, können unterschiedlich hohe Kosten für ein Wertgutachten, den Energieausweis, Immobilieninserate oder Profifotos entstehen.

Wichtig zu beachten sind außerdem die Kosten, die NACH dem Verkauf und vom Verkauf unabhängig entstehen. Sie als Verkäuferin oder Verkäufer müssen gegebenenfalls Spekulationssteuer auf den Gewinn zahlen (außer Sie haben immer selbst in dem Haus gewohnt oder besitzen es seit mindestens zehn Jahren), eine eventuell vorhandene Grundschuld löschen lassen oder bei einer noch laufenden Finanzierung eine Vorfälligkeitsentschädigung einkalkulieren.

Die entstehenden Notarkosten werden von der Käuferin oder dem Käufer übernommen. Genau so sieht es auch bei der Grunderwerbsteuer und Grundsteuer aus.

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FAQ: Häufige Fragen zum Hausverkauf

Es kommt darauf an, wo Sie Ihr Haus verkaufen und wie hoch die Nachfrage nach Häusern in der Region ist. Die meisten Häuser verkaufen sich innerhalb von 1-6 Monaten. In Regionen mit geringerer Nachfrage muss unter Umständen mit einer längeren Dauer gerechnet werden.

Selbstverständlich können Sie Ihr Haus auch mit einem laufenden Mietverhältnis verkaufen. Beachten Sie jedoch, dass der Kauf die Miete nicht bricht. Für Käuferinnen und Käufer, die eine Kapitalanlage suchen, spielt das Mietverhältnis vorerst keine Rolle. Für alle anderen, die selbst einziehen wollen würden, ist es ein Nachteil und Sie müssen mit Einbußen beim Verkaufspreis rechnen. Ferner sollten Sie prüfen, ob die mietende Person gegebenenfalls ein Vorkaufsrecht hat.

Wenn Sie nicht die alleinige Besitzerin oder der alleinige Besitzer des Hauses sind, ist für den Verkauf eine Zustimmung aller Miteigentümer erforderlich. Diese Regel lässt sich nicht umgehen. Versuchen Sie, ob als getrenntes Paar oder auch unter Geschwistern, sich friedlich zu einigen. Mit der Teilungsversteigerung gibt es zwar eine Notlösung, um die Eigentümergemeinschaft zwangsweise aufzuheben, doch schön ist diese Lösung nicht.

Wenn Sie alleinige Erbin oder alleiniger Erbe sind, dürfen Sie frei über den Verkauf entscheiden. Sie brauchen allerdings Befugnis (durch Testament oder Erbschein), den Grundbucheintrag zu berichtigen und müssen dies vorher durchführen. Gibt es noch weitere Erben, dann gelten diese als Miteigentümer und es ist deren Zustimmung erforderlich. Sofern die Erblasserin oder der Erblasser mindestens bis ins Verkaufsjahr und die zwei Jahre davor selbst in dem Haus gewohnt hat ODER das Haus mindestens zehn Jahre besaß, fallen keine Steuern an.

Ja. In diesem Fall tilgen Sie einfach mit dem entsprechend anteiligen Verkaufserlös den noch offenen Kredit bei der Bank. Beachten Sie dabei jedoch, dass die meisten Banken bei einer solchen vorzeitigen Rückzahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Vermeiden können Sie diese nur, wenn Sie zeitnah eine neue Immobilie kaufen und diese als neue Sicherheit beim laufenden Kredit hinterlegen („Objekttausch“) oder wenn die Käuferin oder der Käufer den Kredit übernehmen („Schuldnertausch“).

Die Maklerprovision wird durch ein neues Gesetz mittlerweile bundesweit gleich geregelt. Demnach teilen Sie sich die Provision mit der Käuferin oder dem Käufer je zur Hälfte.

Ja – jedoch ist zu beachten, dass sich ein Wohnrecht negativ auf den Verkaufspreis auswirken und dass sich der Verkauf länger hinziehen kann. Die meisten Käuferinnen und Käufer suchen nach einer Immobilie, die sie selbst nutzen können. Grundsätzlich wird ein Wohnrecht im Grundbuch eingetragen. In welcher Form der Kaufpreis bezahlt wird, z.B. auch als monatliche Leibrente, bleibt flexibel bestimmbar.

Beim Verkauf einer Wohnung statt eines Hauses sind noch weitere Dokumente zu beachten: die Teilungserklärung und die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen. Am Vorgehen, etwa der Bewertung oder der Vermarktung, ändert sich prinzipiell nichts.

Kontaktieren Sie uns jetzt
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